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Pauline Jahn
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Urheberinnenrecht:

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Allgemeine Datenschutzerklärung:

Durch die Nutzung meiner Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Meine Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

AGBs:

1. Geltungsbereich

Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Preise

Meine im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Angebotabgabe. Sie gelten ab Werkstatt und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

3. Zahlungsziel

Rechnungen werden fällig, sobald sie dem/ Geschäftskund:in zugehen. Der/die Kund:in hat jedoch eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Der Verzug tritt ohne Mahnung 14 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Skonti bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

4. Lieferung

Mustertreue kann bei der Verarbeitung von Materialien, die eine Natur gegebene Ungleichmäßigkeit aufweisen, nicht gewährleistet werden.

Wenn die Parteien schriftlich einen bestimmten Liefertermin vereinbart haben, kommt die Lieferung in Verzug, wenn der/die Geschäftskund:in eine Nachfrist von 14 Tagen schriftlich gesetzt hat. Bei Lieferverzug kann Schadenersatz bis zur Höhe des Auftragswertes verlangen. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen nur dann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

Wenn der Auftraggebende die zur Lieferung bereitstehenden Waren innerhalb von 2 Wochen nach schriftlicher Fertigstellungsanzeige nicht abholt, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung. Eine Haftung wird nach diesem Zeitpunkt generell ausgeschlossen.

5. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, versteckte Mängel sind innerhalb einer Woche nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

Die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen.

Bei berechtigten Beanstandungen bin ich nach meiner Wahl im Gespräch mit der auftraggebenden Person zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Komme ich dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholter Versuche fehl, kann der/die Auftraggeber:in Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

6. Verjährung

Ansprüche des Auftraggebenden auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, sofern ich arglistig gehandelt, d.h. arglistig Mängel versteckt und verschwiegen habe. Dies ist mir mit ausreichender Begründung darzulegen.

7. Gerichtsort ist Leipzig.